Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Verträge kommen nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung zustande, gelten jedoch auch im Falle stillschweigender Ausführung als durch uns angenommen. Mündlich getroffene Nebenarbeiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Unseren Abnehmern steht über die gesetzliche Regelung kein Widerspruchsrecht zu.

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

2. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, kann keine Partei hieraus ableiten. Etwaige nach Kaufabschluss eintretende Änderungen von Zöllen und sonstigen die Ware betreffenden Abgaben sowie von Frachten etc. gehen zugunsten oder zu lasten des Käufers.

3. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

4. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich richtiger und/oder rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Abnehmer hat bei Lieferverzug im Rahmen der übrigen Regelungen dieser Bedingungen eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu gewähren. Danach kann er Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils der Lieferung beschränkt.
Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung, wenn diese durch Umstände verursacht werden, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere bei höherer Gewalt, Feuer, Hochwasser, Krieg, regierungsseitigen Maßnahmen, Ausfall von Anlagen, Unfälle, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Beschaffungsschwierigkeiten von Material, Verpackung oder Transportraum. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung wegen Leistungshindernissen und Lieferverzögerungen im Zusammenhang mit Pandemien wie z.B. Covid19. Aufgrund solcher Umstände, die auf die Abwicklung des Kaufvertrages einwirken, sind wir berechtigt, die Lieferung um die entsprechende Zeit hinauszuschieben. Bei einer Verzögerung von mehr als 8 Wochen ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mitteilung der Versandbereitschaft oder Abgabe der Ladung vom Lager gilt als Lieferung. Soweit Leistungshindernisse und Verzögerungen nur von vorübergehender Dauer sind verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend um den Zeitraum der Behinderung, insbesondere, wenn wir von unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden. Soweit die von uns nicht zu vertretende Leistungshinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Zur Teillieferung sind wir berechtigt, es sei denn, dem Besteller ist die Annahme nicht zuzumuten, Teillieferungen gelten als eigene Geschäfte.

6. Mit der Absendung der Ware trägt der Besteller in jedem Falle unabhängig von der Übernahme der Transportkosten die Gefahr der Beförderung nach § 447 BGB. Versandweg und Beförderungsart können nach unserem Ermessen bestimmt werden. Die Gefahr geht bei Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über, der uns die Kosten der Einlagerung und Versicherung zu ersetzen hat. Versicherungen werden nur auf Verlangen des Bestellers abgeschlossen.

7. Wir wählen Größe und Art der Verpackung. Europaletten sind zu ersetzen. Die Übernahme der Ware und die Angaben in Frachtbrief, Lagerschein etc. durch den Spediteur/Transporteur/Lagerhalter gelten als Beweis für einwandfreie Verpackung, Verladung, Menge und Art der Ware. Gewicht, Stückzahl, Länge, Breite und Stärke der Ware, die bei uns ermittelt wurden, sind für die Berechnung maßgebend. Die von uns in die Auftragsbestätigung oder sonst angegebenen Maße sind ungefähr. Bei Abweichungen bis zu +/- 5 % stehen dem Abnehmer keinerlei Reklamationen und sonstige Ansprüche zu.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustand innerhalb angemessener Frist werden, sofern es sich um Einwegverpackung handelt 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.

8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar netto Kasse. Der Besteller trägt die Übermittlungsgefahr der Zahlung. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

9. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit nicht ausdrücklich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten. Rechte des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

10. Alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns werden bei verspäteter Zahlung auch nur einer Teilforderung sofort fällig, die uns auch zur Verpflichtung zu weiteren Leistungen enthebt. Bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Der Abnehmer verpflichtet sich zur unverzüglichen Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware/Gegenstände. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt - insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware - ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen

11. Alle von uns gelieferten Waren verbleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen auch mit uns verbundener Unternehmen einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos. Wir machen verlängerten Eigentumsvorbehalt geltend. Die weitere Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Ist im Falle der §§ 947 Abs. 2. 948 BGB eine Sache des Käufers Hauptsache, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil schon jetzt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorware zum Gesamtwert der neuen Hauptsache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu den anderen Materialien. Das so erworbene Miteigentum gilt als Vorbehaltsware, die der Käufer für uns verwahrt und in handelsüblicher Weise versichert, Versicherungsansprüche werden von uns im voraus abgetreten. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im normalen Geschäftsgang gestattet und kann von uns untersagt werden, Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Forderungen aus Weiterveräußerungen werden hiermit bis zum Ausgleich aller Rechnungen in Höhe des ausstehenden Betrages an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit die Abtretung an und sind berechtigt, sie offen zu legen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheit die Forderungen insgesamt um mehr als 20 % so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheit nach unserer Wahl verpflichtet. Von Pfändungsmaßnahmen sind wir unter Vorlage von Urkunden zu unterrichten. Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen.

12. Alle Schäden und Mängel sind uns aufgrund Prüfung unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; treten sie auch nach gründlichster Prüfung nicht in Erscheinung, ist die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge stehen dem Besteller Ansprüche auf Wandlung oder Minderung nur für die noch nicht verarbeitete oder vermischte Ware zu, sofern wir nachgewiesene Mängel selbst zu vertreten haben; andernfalls sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungspflicht durch Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten nachzukommen. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Ausgeschlossen sind weiter Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, auch auf Ersatz mittelbarer oder Mangelfolgeschäden, auch wenn sie sich auf Vertragsverletzungen oder fahrlässigen unerlaubten Handlungen ableiten lassen. Dieser Haftungsausschluss wirkt auch zugunsten unserer Belegschaftsangehörigen. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware sind ferner ausgeschlossen, wenn die Ware nach Muster verkauft worden ist und das Muster für gut befunden wurde oder wenn der Käufer die Partie vor dem Kauf besichtigt hat. Für bestimmte Eigenschaften der Ware haften wir nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich zugesichert sind.

13. Mängelgewährleistungsansprüche sind ganz ausgeschlossen nach Verarbeitung oder Vermischung der Ware. Entscheidender Zeitpunkt für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware das Versandlager verlässt. Der Käufer ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung Ware zurück zu senden. Alle Mängelgewährleistungsansprüche werden hinfällig, wenn uns der Käufer keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Die Ansprüche werden ferner hinfällig, wenn nicht sofort nach Feststellung der Mängel eine Be- oder Verarbeitung der Ware eingestellt oder unserer Ware mit Ware anderer Herkunft vermischt oder verbunden wird. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurück zu halten.

14. Gewährleistung bei unseren Spezialprodukten für gleichbleibende Güte, bei handelsüblichen Sorten für handelsübliche Beschaffenheit, Konzentrations-, Schwundangaben sind nur als ungefähr anzusehen. Verarbeitungsvorschläge nach unserem besten Ermessen ohne Übernahme einer Garantie.

15. In Produkthaftungsfällen kommen wir - vorausgesetzt, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Qualitätskontrolle oder in anderer Hinsicht trifft - nur dann für etwaige Schäden auf, wenn wir uns weigern, die Identität des Herstellers oder unseres Vorlieferanten dem Besteller bekannt zu geben und ihm unsere etwaigen vertraglichen deliktischen Ansprüche abzutreten.

16. Sonderproduktion: Bei Sonderfarben und Sonderanfertigungen muss die gesamte Produktionsmenge abgenommen werden, auch bei Abweichungen der Liefermenge von mehr als +/- 10%, ebenso
kann auch keine Farbgarantie auf Gleichheit der Produktion zum Muster gegeben werden. Bei Sonderbestellungen ist ein Umtausch oder eine Rücknahme nicht möglich!!!

17. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht vor der eigenen Prüfung der durch uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für diese beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

18. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gomaringen oder Frankfurt/Main. Gerichtsstand ist Tübingen. Für die Geschäftsverbindung mit dem Ausland ist deutsches Recht maßgebend. Falls deutsche Urteile im Heimatland des Käufers nicht vollstreckt werden können, ist Gerichtsstand für etwaige Klagen gegen den Käufer der Geschäftssitz.

19. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

20. Zahlungen haben in EUR zu erfolgen. Ist die Zahlung in einer fremdländischen Währung vereinbart, trägt der Abnehmer das Kursrisiko. Wir sind berechtigt unsere Forderungen ab zu treten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich nur auf das auf unseren Rechnungen angegebene Konto mit Bankverbindung zu leisten

21.Kommt der Abnehmer mit seiner Leistung auch in Höhe einer Teilleistung in Verzug oder werden uns andere die Kreditfähigkeit des Abnehmers einschränkende Umstände bekannt, so können wir verlangen, dass vor unseren Leistungen Vorkasse zu erbringen ist oder weitere Lieferungen unter Ausschluss von Ansprüchen des Abnehmers verweigern.

22. Sollte eine der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt.


B E N Kunststoffe
Vertriebs - GmbH


Einkaufsbedingungen

Wir kaufen ausschließlich nach unseren Geschäftsbedingungen ein. Andere Vereinbarungen werden nur nach ausdrücklicher schriftlich von uns bestätigter und gegengezeichneter Unterlage akzeptiert. Nicht von uns geregelter Bedingungen werden nach gesetzlicher AGB bestimmt.

Die Lieferantengewährleistung insbesondere bei Rohstoffen erlischt nicht bei Anlieferung, Annahme oder Verarbeitung zu Fertigprodukten. Eine verlängerte Gewährleistung der zugesagten Eigenschaften müssen auch bei Fertigprodukten noch erfüllt sein. Sollten Eigenschaften nicht eingehalten werden, so verpflichtet sich der Lieferant den entstandenen Schaden komplett zu übernehmen und alle enthaltenen Rohstoffe kostenlos zu ersetzten.

Bei gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten können diese zu jeder Zeit gegeneinander aufgerechnet werden. Der Lieferant stimmt einer gegenseitigen Forderungsverrechnung zu.

Es muss eine Nachfrist gewährt werden, die in der 1. Mahnung benannt wird.
Verzugszinsen dürfen erst berechnet werden nach dem Fälligkeitstermin der 1. Mahnung , deren Empfang schriftlich von uns bestätigt wurde. Die Höhe der Verzugszinsen können nur nach EU Diskontsatzhöhe in Ansatz gebracht werden.


B E N Kunststoffe
Vertriebs - GmbH

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